Zehn Fehler, die Verbraucher am Black Friday bares Geld kosten können

Berlin, 17. November 2016. Deutschland ist im Schnäppchenfieber, denn ab dem Black Friday am 25. November werben wieder viele Online-Shops vier Tage lang bis zum Cyber Monday (28. November) mit verlockend klingenden Rabatten. Doch im Konsumdschungel lauern auch zahlreiche Gefahren, die Verbrauchern bares Geld kosten können. Das Verbraucherforum mydealz.de hat die zehn häufigsten Fehler zusammengestellt und erklärt, wie Verbraucher sie vermeiden können.

 

1. Sich unter Druck setzen lassen

Der Black Friday ist vor allem eines – eine groß angelegte Werbe- und Verkaufsveranstaltung, die von Händlern clever inszeniert wird. Zu ihren Tricks zählt die künstliche Verknappung: Viele Produkte sind entweder nur für kurze Zeit oder nur in begrenzter Stückzahl erhältlich. Countdowns informieren über den restlichen Lagerbestand und die verbleibende Angebotszeit. Das Ziel ist klar: Händler wollen Begehrlichkeiten wecken und Verbraucher zu spontanen Käufen animieren. Wer nicht in diese Falle tappen möchte, sollte sich schon vor dem Black Friday überlegen, welche Produkte er wirklich benötigt und nur nach ihnen Ausschau halten.

 

2. Überzogenen Rabattversprechen glauben

Zahlreiche Händler werben am Black Friday und Cyber Monday mit hohen Rabatten von bis zu 90 Prozent für einzelne Produkte oder ihr gesamtes Sortiment. Von allzu vollmundigen Rabattversprechen sollten sich Verbraucher jedoch nicht blenden lassen, wie auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zurecht angemerkt hat: Oft bezieht sich der Rabatt nicht auf den tatsächlichen Marktpreis, sondern auf den deutlich höheren „Unverbindlichen Verkaufspreis“ (UVP) – eine Empfehlung des Herstellers, der in der Praxis ohnehin kaum ein Händler folgt. Um nicht in die Rabattfalle zu tappen, sollten sich Verbraucher mithilfe von Preisvergleichsportalen wie Billiger.de, Idealo.de oder Geizhals.de über die gängigen Marktpreise informieren. Welche Rabatterwartungen realistisch sind, zeigt eine Analyse des Verbraucherforums mydealz (Link: http://mdz.me/blackfridayrabatte).

 

3. Trittbrettfahrern auf den Leim gehen

924 Millionen Euro gaben Verbraucher letztes Jahr an den vier Tagen vom Black Friday bis zum Cyber Monday aus. So viel Kapital lockt leider auch Kriminelle an: Sie versuchen mit Phishing-Mails und gefälschten Apps und Online-Shops an das Geld argloser Verbraucher zu kommen. Um sich vor Betrug zu schützen, sollten Verbraucher keine Anhänge oder Links von verdächtigen E-Mails öffnen. Daten sollten Verbraucher im Internet nur dann angeben, wenn die in der Adressleiste zu sehende URL wirklich der des jeweiligen Online-Shops entspricht und die Internetverbindung verschlüsselt ist.

Ob Daten verschlüsselt übertragen werden, lässt sich am „https://“ erkennen, das am Anfang der Internetadresse steht. Einige Browser zeigen in diesem Fall zudem ein kleines, geschlossenes Bügelschloss an.

 

4. Produktbewertungen blind vertrauen

41 Prozent aller Verbraucher lassen sich beim Einkauf von der Meinung anderer Konsumenten beeinflussen, wie der Branchenverband BITKOM ermittelt hat. Viele Händler und Hersteller hübschen das öffentliche Urteil deshalb mit geschickt gefälschten Bewertungen auf. Experten rechnen damit, dass auf Portalen wie Amazon inzwischen jede zweite vermeintliche Kundenmeinung gekauft wurde.

Verbrauchern fällt es so entsprechend schwer, sich ein Bild von der Qualität eines Produkts zu machen. Hilfe bieten Internetseiten wie das Verbraucherforum mydealz.de: 520.000 registrierte Mitglieder bewerten hier aktuelle Angebote und teilen ihre Erfahrungen während Händler und Hersteller kategorisch ausgeschlossen sind.

 

5. Die Lieferzeiten aus dem Blick verlieren

Verbraucher sollten die Lieferzeiten genau unter die Lupe nehmen. Fehlen die Angaben zu den Lieferzeiten oder betragen diese mehrere Wochen, ist es besser, vom Kauf Abstand zu nehmen. Vor allem bei Elektronikartikeln sinken die Preise schnell und das anfängliche Schnäppchen stellt sich bei Erhalt der Ware dann wohlmöglich als überteuert heraus. Um nicht in diese Falle zu tappen, weichen Verbraucher besser auf einen anderen Händler aus oder kaufen erst zu einem späteren Zeitpunkt.

 

6. Nicht mit „versteckten Kosten“ rechnen

Damit die Einkaufsfreude nicht getrübt wird, sollten Verbraucher die Kosten für den Versand und eine mögliche Rücksendung im Blick haben. Hohe Versandkosten können die ursprüngliche Preisersparnis schnell aufsaugen. Und auch die Kosten für eine beim Umtausch nötige Rücksendung werden nicht von allen Händlern übernommen. Vielmehr sieht der Gesetzgeber seit dem 13. Juni 2014 zunächst den Kunden in der Pflicht, diese Kosten zu tragen. Ob ein Händler die Kosten für den Rückversand übernimmt, steht in Widerrufsbelehrung des jeweiligen Online-Shops.

 

7. Teure Produkte im Ausland bestellen

Der Black Friday und Cyber Monday finden zeitgleich zu Deutschland auch in zahlreichen anderen Ländern statt, in Großbritannien, Kanada und den Vereinigten Staaten beispielsweise. Durch den starken Euro wirken einige Angebote ausländischer Online-Shops dabei besonders attraktiv. Wer Waren außerhalb der Europäischen Union bestellt, sollte zusätzlich zu den Versand- aber auch die Zollkosten im Auge behalten. Diese sind abhängig vom Warenwert und werden ab 22 Euro fällig. Informationen finden sich auf der Internetseite des Zolls (Link: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html).

 

8. Bestellungen per Überweisung bezahlen

Gerade bei ihnen unbekannten Online-Shops sollten Verbraucher ein sicheres Zahlungsmittel wählen. Hierzu zählen die Zahlung mit der Kreditkarte, per PayPal und Lastschrift oder auf Rechnung. Diese können sie im Streitfall zurückbuchen lassen beziehungsweise verweigern. Von der Bezahlung per Überweisung ist hingegen abzuraten: Bleibt die Lieferung aus oder verweigert der Händler die Rücknahme eines falsch oder beschädigt gelieferten Produkts, tun sich Verbraucher schwer, den einmal überwiesenen Betrag zurückzuerhalten.

 

9. Die eigenen Rechte nicht kennen

Wer im Internet Produkte bestellt, verfügt über weitreichende Rechte. Den Kauf können Verbraucher beispielsweise – gemäß des Fernabsatzvertrags – bis zu 14 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen. Sollten sie ein Produkt bereits erhalten haben, reicht die Erklärung des Widerspruchs und die Rücksendung des Produkts. Zudem haftet der Händler – gemäß des Kaufrechts – bis zu sechs Monate nach Erhalt der Ware, wenn ein Produkt beschädigt geliefert wurde. Er muss in diesem Fall für den Ersatz aufkommen.

 

10.  Auf jeden Fall am Black Friday etwas kaufen

Wer am Black Friday partout nicht das für ihn passende Angebot findet, sollte erst einmal vom Kauf absehen. Auch nach dem 25. November bieten sich einige Möglichkeiten, das gewünschte Produkt günstig zu kaufen: Händler räumen nicht nur am Black Friday, sondern auch am darauffolgenden Wochenende bis hin zum Cyber Monday Rabatte ein. Im Dezember veranstalten viele Händler zudem „Adventskalender-Aktionen“: Vom 1. bis zum 24. Dezember reduzieren sie die Preise für täglich wechselnde Produkte oder Warengruppen.

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